Unsere Leistungen im Überblick...
Informationen Fettabscheider
Generalinspektion von Fettabscheideanlagen nach DIN 4040 – 100
1. Erfordernis von Fettabscheidern
Organische/tierische Fette und Öle können zum „Zuwachsen“ von Leitungssträngen und durch die sich ergebenden Gärungsprozesse zu Geruchsbelästigung führen. Die Ablagerungen in den Rohrleitungen führen zur Bildung biogener Schwefelsäure, die die Rohrwerkstoffe durch Korrosion stark schädigen. Schwimmdecken aus Ölen und Fetten behindern den Sauerstoffaustausch und stören den Kläranlagenbetrieb. Schmutzwasser gewerblicher oder industrieller Herkunft mit derartigen Belastungen (tierischen/pflanzlichen Ursprungs) darf deshalb nicht ohne entsprechende Vorbehandlung abgeleitet werden.
Gemäß DIN 1986-100 sind in solchen Fällen Fettabscheider nach DIN 4040 - 100 oder EN 1825 einzubauen.
Zu den tierischen Fetten zählen z. B. Talg, Butter, Schmalz, Knochenfette/-öle, Wollfette, Trane u.a.. Die Gruppe der pflanzlichen Fette/Öle umfasst Oliven-, Lein-, Hanf-, Nuss-, Kernöle, Palmfett, Margarine usw.
Fettabscheidern dürfen nur öl-/fetthaltige Abwässer, nicht jedoch andere Wirtschafts- oder Fäkalabwässer zugeleitet werden.
In Gaststätten, Küchenbetrieben und Fleischverarbeitungsbetrieben fallen fetthaltige Abwässer in großer Menge und hoher Konzentration an. Ihre Beschaffenheit weicht mehr als geringfügig von den häuslichen Abwässern ab und führt zu erheblichen Problemen und erhöhten Betriebskosten in Kanal- und Kläranlagen. Die Zurückhaltung von Fetten organischen Ursprungs aus dem Abwasser ist daher zum Schutz der Kanalisation und Kläranlage unbedingt notwendig.
Daraus ergibt sich, dass für die Überprüfung von Fettabscheideanlagen die jeweiligen Abwasserbeseitigungspflichtigen zuständig sind.
2. Einbaupflichtige Betriebe
Einbaupflichtige Betriebe nach DIN 1986-100, Teil 1, Absatz 6.2.1:
„Abwasser aus gewerblicher oder industrieller Herkunft, welches z.B. Leichtflüssigkeiten oder Fette enthalten kann, ist in Abscheideranlagen zu behalten“.
Danach sind Abscheideranlagen immer dann einzusetzen, wenn Fette und Öle organischen Ursprungs aus dem Schmutzwasser zurückgehalten werden müssen. Dies gilt für Betriebe gewerblicher oder industrieller Art wie:
• Küchenbetriebe und Großküchen, z.B. in Gaststätten, Hotels, Autobahnraststätten, Kantinen
• Grill-, Brat- und Frittierküchen
• Essensausgabestellen (mit Rücklaufgeschirr)
• Metzgereien mit und ohne Schlachtung
• Schlachthöfe (Großschlachtereien)
• Geflügelschlachtereien
• Darmzubereitungsanlagen
• Tierkörperverwertungen
• Knochen- und Leimsiedereien
• Seifen und Stearinfabriken
• Fischverwertungsbetriebe
• Ölmühlen
• Speiseölraffinerien
• Margarinefabriken
• Konservenfabriken
• Fertiggerichtherstellungen
• Fritten- und Chipserzeugungen
• Erdnussröstereien
Fettabscheider dürfen nur eingebaut werden, wenn für sie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erteilt ist. Während Fettabscheider aus Stahlbeton grundsätzlich für den Erdeinbau vorgesehen sind, stehen Konzeptionen aus PE-HD zur Verfügung, die für die freie Gebäudeaufstellung und für den Erdeinbau geeignet sind. Alle Systeme zeichnen sich durch Wirtschaftlichkeit, Betriebssicherheit und hohe Haltbarkeit aus.
3. Wirkungsweise von Fettabscheidern
Fettabscheider sind Einrichtungen zur physikalischen Trennung von Fetten pflanzlichen und/oder tierischen Ursprungs aus dem Abwasserstrom. Durch Beruhigung der Fließenergie und durch eine entsprechende Aufenthaltszeit im Abscheideraum wird ein Aufschwimmen der Leichtstoffe bewirkt. Sinkstoffe sammeln sich am Boden des Abscheiders (Schlammfang). Der Wirkungsgrad eines Abscheiders ist unter anderem von der Dichte der Fette (spez. Gewicht), der Temperatur und den Detergentien (Spülmittel) im Abwasser abhängig.
4. Größenbestimmung und bauliche Voraussetzungen für den Einbau von Fettabscheidern
Die Bemessung eines Fettabscheiders hat grundsätzlich nach der geltenden DIN EN 1825-2 und DIN 4040 – 100 zu erfolgen. Nach beiden Normen ist zunächst der maßgebliche Schmutzwasserabfluss aus dem Küchenbereich zu ermitteln und danach die Nenngröße festzulegen. Eine weitere Möglichkeit ist die Nenngröße nach den täglichen Portionen (einschließlich Frühstück) zu bestimmen. In Fettabscheider dürfen nur Abwässer aus dem Küchenbereich eingeleitet werden! Keine Fäkal- oder Regenwässer! Allenfalls sind die Abwasserleitungen entsprechend zu trennen. Für eine Qualitätskontrolle des Abwassers nach dem Abscheider ist laut Norm eine Probenahmemöglichkeit (Probenahmeschacht / Probenahmerohr) zu installieren. Zerkleinerungsanlagen vor dem Abscheider sind nicht erlaubt! Der Einbauort eines Fettabscheiders sollte möglichst nahe der Anfallstelle sein. Abscheider im Erdreich müssen frostfrei versetzt werden. Bei Fettabscheidern, welche in frostgeschützten Räumen aufgestellt werden, sollte für eine ausreichende Be- und Entlüftung gesorgt werden.
5. Betrieb/Wartung, Räumung und Entsorgung
Fettabscheider sind regelmäßig vollständig zu räumen, damit es nicht zu Gär- und Faulprozessen kommt. Bei dieser Räumung ist der Fettabscheiderinhalt zu entsorgen und der Abscheider zu reinigen, da sonst die neue Wasserfüllung sofort wieder mit Faul-/Gärstoffen verschmutzt wird und die Entsorgungsintervalle kürzer werden. Der Einsatz von biologischen und chemischen Mitteln zur Selbstreinigung der Fettabscheider (Bakterien, Enzyme usw.) ist verboten! Enzyme führen zur
Fettspaltung, die Spaltprodukte sind wasserlöslich und können im Abscheider nicht mehr zurückgehalten werden. Sie belasten Kanalisation und Kläranlage zusätzlich! Zur Erleichterung der Reinigung sind Abscheider mit integrierter Hochdruck- Innenreinigung zu empfehlen.
Fest installierte Entsorgungsleitungen erleichtern die Entsorgung, weil der Abscheiderinhalt an die Gebäudeaußenseite gepumpt werden kann, von wo er vom Entsorgungsfahrzeug direkt übernommen wird.
Die kommunalen Satzungen regeln den Einbau von Fettabscheideranlagen und stützen sich dabei auf die DIN 1986, die über die Landesbauordnungen der Länder als Technische Regel eingeführt ist. Vor der Planung, Bemessung und Auswahl von Abscheideranlagen sollten die wichtigsten Forderungen der einschlägigen Bestimmungen für Fettabscheideranlagen bekannt sein.
• DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
• DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden; Allgemeine und
Ausführungsanforderungen
• DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
• DIN 4040 - 100 Abscheideranlagen für Fette
• Euronorm EN 1825-1, EN 1852-2 Abscheideranlagen für Fette
Wichtige Hinweise zur Aufstellungsplanung und zum Einbau von Fettabscheideranlagen
Die Normen DIN 4040, 1986-100, sowie EN 1825 legen Regeln fest, die beim Einbau von Abscheidern zu beachten sind.
- Nicht eingeleitet werden dürfen:
- Fäkalien
- Regenwasser
- Abwasser mit Ölen und Fetten mineralischen Ursprungs
- Emulgierte Öle und Fette können mit Hilfe des Schwerkraftverfahrens nicht oder nur unzureichend abgetrennt werden
- Die benötigten Volumen der Schlammfänge ergeben sich aus der ermittelten Nenngröße:
- bei Gaststätten und Verpflegungsbetrieben mindestens 100 · NG
- bei Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben mindestens 200 · NG
- Die Abscheider sollen nahe den Anfallstellen, jedoch möglichst außerhalb von Gebäuden eingebaut werden. Um Geruchsbelästigungen auszuschalten, ist eine Anordnung in der Nähe von Aufenthalts-/ Geschäftsräumen, Fenstern und Lüftungsöffnungen zu vermeiden.
- Für eingebaute Fettabscheideranlagen muss die Möglichkeit der Reinigung und Entsorgung bestehen. Die Platzverhältnisse sind entsprechend abzustimmen. Festinstallierte Saugrohre sollten eine lichte Weite von mindestens 50 mm haben. Die Saugleitung muss an ihren Enden geruchdicht abschließbar sein.
- Die Zu- und Ablaufleitungen von Fettabscheideranlagen müssen nach DIN 4040 ausreichend be- und entlüftet werden. Die Zulaufleitung ist über Dach zu entlüften. Bei einer Zulaufleitungen von über 10 m Länge ist sie in unmittelbare Abscheidernähe mit einer zusätzlichen Lüftungsleitung zu versehen. Weiterhin sind Anschlussleitungen von über 5 m Länge gesondert zu entlüften.
- Alle Ablaufstellen, z.B. Bodenabläufe sind mit Geruchverschlüssen zu versehen.
- Das Gefälle Zu- und Ablaufleitungen muss mindestens 1:50 betragen.
- Der Übergang einer Falleitung in eine horizontale Leitung ist mit zwei 45°-Rohrbögen und einem mindestens 250 mm langen Zwischenstück auszuführen.
- Im Rohrleitungsverlauf sind Reinigungsöffnungen in genügender Zahl vorzusehen.
- Zuleitung sind möglichst kurz zu halten, die Abscheideranlagen sollten möglichst nahe der Ablaufstellen eingebaut werden. Bei langen Zuleitungen mit Gefahr des „Zuwachsens“ durch Auskühlung sollte ein Wärmedämmung oder eine Begleitheizung vorgesehen werden.
- Abscheider, deren Wasserspiegel unter der örtlich festgelegten Rückstauebene liegt, müssen durch nachgeschaltete Hebeanlagen entwässert werden. Nach DIN 1986 sind Doppelhebeanlagen vorzusehen, wenn die Abwasserableitung nicht unterbrochen werden darf. Das Abwasser sollte nicht vor der Abscheideranlage gehoben werden.
11. Dresdner Abwassertagung am 17./18.03.2009
- Bei der Installation von Trinkwasseranschlüssen sind DIN 1988, DVGW sowie die örtlichen Vorschriften zu beachten.
6. Generalinspektion
Die Fettabscheideranlage ist erstmalig vor Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen
Abständen von höchstens fünf Jahren, nach vorheriger Komplettentleerung und Reinigung, gemäß DIN 4040-100 Ziffer 12.4 auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb durch einen Fachkundigen*) zu prüfen (Generalinspektion).
Es müssen dabei mindestens folgende Punkte geprüft bzw. erfasst werden:
- Bemessung der Abscheideranlage,
- Baulicher Zustand und Dichtheit der Abscheideranlage,
- Oberirdische Abscheideranlagen sind visuell auf Dichtheit zu prüfen.
- Bei im Erdreich eingebauten Abscheideranlagen ist der gesamte Innenbereich der Abscheideranlage von Schlammfangzulauf bis Abscheiderablauf einschließlich der
Schachtaufbauten bis Oberkante niedrigste Abdeckung nach Ziffer 13. der DIN 4040- 100 auf
Dichtheit zu prüfen. Es gelten die Anforderungen nach Regelfall Ziffer 13.3.1.
- Prüfungen nach besonderen Bedingungen entsprechend Ziffer 13.3.2. bedürfen der Zustimmung des örtlich zuständigen Abwasserbeseitigungspflichtigen
- Zustand der Innenwandflächen bzw. der Innenbeschichtung, der Einbauteile und der elektrischen Einrichtungen, falls vorhanden,
- Ausführung der Zulaufleitung der Abscheideranlage als Lüftungsleitung über Dach nach DIN EN 1825,
- Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch,
- Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der entnommenen Inhaltsstoffe der Abscheideranlage,
- Vorhandensein und Vollständigkeit erforderlicher Zulassungen und Unterlagen (Genehmigungen,
- Entwässerungspläne, Bedienungs- und Wartungsanleitung nach DIN EN 12056-5 bzw. DIN 18381).
Über die durchgeführte Überprüfung ist ein Prüfbericht zu den Prüfungsschwerpunkten gem. Ziffer 12.4. einschließlich der Vorgaben gem. Ziffer 13.7. zur Dichtheitsprüfung der DIN 4040-100 unter Angabe eventueller Mängel und Vorschlägen zu Fristen zur Beseitigung durch den Fachkundigen*) zu erstellen.
Der Prüfbericht zur Generalinspektion ist nach durchgeführter Prüfung von dem Betreiber oder in seinem Auftrag von dem Fachkundigen an den örtlich zuständigen Abwasserbeseitigungspflichtigen zu senden.
Nach Abschluss der Verlegung und danach wiederkehrend spätestens alle 20 Jahre sind alle Rohrleitungen vom Einlauf bis Abscheider/Zulauf Probenahmeschacht (einschließlich der Einläufe und Sammelrinnen) gemäß den Bestimmungen der DIN 1986 Teil 30 bzw. DIN EN 1610 auf Dichtigkeit durch Sachkundigen zu überprüfen.
Soweit eine Dichtheitsprüfung vor der Inbetriebnahme bislang nicht erfolgte, ist die Dichtheitsprüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchzuführen.
Verbindungsleitungen zwischen Anlagenkomponenten können bei der Dichtheitsprüfung erdeingebauter Abscheideranlagen auch mitgeprüft werden.
Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen, die nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen im hier genannten Umfang sowie die gerätetechnische Ausstattung zur Prüfung von Abscheideranlagen verfügen. Im Einzelfall können diese Prüfungen bei größeren Betriebseinheiten auch von intern unabhängigen, bezüglich ihres Aufgabengebietes nicht weisungsgebundenen Fachkundigen des Betreibers mit gleicher Qualifikation und gerätetechnischer Ausstattung durchgeführt werden.
Quelle: Dipl.- Ing. (FH) Wilfried Jurthe